Die beiden in Deutschland zugelassenen Bestattungsarten sind die Erd- und die Feuerbestattung (Kremation). Darauf basierend haben sich in den letzten Jahrzehnten interessante alternative Bestattungsformen entwickelt, über die Sie hier einige Informationen erhalten. Gerne informiere ich Sie umfassender in einem persönlichen Gespräch.
Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg aus Holz. Bestattungen werden je nach Friedhof und Friedhofssatzung als Wahl- oder Reihengräber angeboten. Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt mindestens 15 Jahre, in unserer Region oft 20 bis 35 Jahre. Die Grabstelle wird in der Regel dort erworben, wo die verstorbene Person Ihren letzten festen Wohnsitz hatte - das ist aber nicht zwingend!
Zu beachten ist, dass jede Gemeinde ihre Friedhöfe eine eigene Friedhofssatzung und Gebührenordnung hat und damit nicht überall alle Möglichkeiten gegeben sind.
Die Feuerbestattung ist in vielen Kulturen bekannt. Urnengräber kennt man in Mitteleuropa etwa seit der Bronzezeit. Vor der sogenannten Einäscherung kann eine Trauerfeier mit dem Sarg in einer Trauerkapelle oder auf einem Friedhof stattfinden, bei der die Hinterbliebenen gemeinsam mit der Familie und Freunden persönlich Abschied nehmen können.
Die Trauerfeier kann ebenfalls nach der Einäscherung stattfinden. Die Urne wird dann Mittelpunkt des ausgeschmückten Abschieds.
Diese Art der Bestattung setzt eine Einäscherung voraus. Angehörige können bei der Beisetzung auf See teilnehmen. Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne aus Zellulose, Sand oder Salzstein der See übergeben.
Die Übergabe erfolgt in gesondert ausgewiesenen Gebieten in Nord- oder Ostsee, aber auf Wunsch auch auf allen Weltmeeren. Die Angehörigen erhalten eine Seekarte mit den nautischen Daten des Beisetzungsortes.
Die Baumbestattung ist eine relativ neue Bestattungsart. Sie bietet naturverbundenen Menschen eine bislang nicht da gewesene Alternative. Die Asche wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Das kann ein eigens dafür neu gepflanzter Baum sein, oder auch ein bereits bestehender.
Friedwald und Ruheforst sind Unternehmen, die sich auf die Baumbestattung spezialisiert haben.
Diese Bestattungen gehören zu den ungewöhnlicheren Beisetzungsarten, die wir in der Schweiz durchführen. Die Alpenbestattung kann das Verstreuen der Asche auf einer Almwiese bedeuten oder die Einstreuung in einen wilden Bergbach. Bei der Felsenbestattung wird die Asche unter der Grasnarbe an einem sogenannten Gemeinschaftsfelsen eingebracht, oder, falls gewünscht, an einem von Ihnen ausgesuchten, persönlichen Familienfelsen. Allen Varianten ist gemeinsam, dass sie in der Alpenregion durchgeführt werden.
Die sogenannte Diamantbestattung setzt ebenfalls die Einäscherung des Verstorbenen voraus. Die Entstehungsbedingungen für Edelsteine werden so nachgestellt, dass aus dem in der Asche enthaltenen Kohlenstoff ein einzigartiger Diamant entsteht, der auch als Schmuck getragen werden kann. Diese Bestattungsform bietet damit eine besondere Art der Trauerbewältigung. Die für die Schaffung des Diamanten nicht benötigte Asche kann wie bei der Feuerbestattung beigesetzt werden.
Die anonyme Feuerbestattung setzt eine Einäscherung voraus. Die spätere Beisetzung in einer Urne findet dann auf einem Gemeinschaftsgrabfeld auf einem Friedhof statt. Auch eine Seebestattung kann anonym durchgeführt werden. Den Angehörigen ist es in der Regel nicht möglich, an der Beisetzung teilzunehmen.
Das Grabfeld, auf dem die Beisetzung der Urne vollzogen wird, ist bekannt und wird vom Friedhofsträger gegenüber Anfragenden bekannt gegeben, die genaue Stelle wird jedoch nicht genannt.
Im Ausland kann die Asche auch ausgestreut werden, so zum Beispiel in Luxemburg oder auch in der Schweiz auf einer Almwiese oder in einen Bergbach.
Als weitere Alternative bietet sich eine Bestattung per Hubschrauber oder Heißluftballon an. Auch hier können die Angehörigen in Hubschrauber oder Ballon dabei sein.
Der Verstorbene wird zuvor verbrannt, seine Asche wird nach einer kurzen Zeremonie ausgestreut.
Wie auch bei der Seebestattung muss hierfür eine Willenserklärung und eine behördliche Genehmigung vorliegen.
Nach gültigem Bestattungsrecht ist es in Deutschland nicht erlaubt, eine Urne zu Hause aufzubewahren oder dort zu bestatten. Der sogenannte Friedhofszwang verlangt eine Bestattung auf einem ausgewiesenen Friedhof.
Im benachbarten Ausland (z. B. in den Niederlanden) gibt es diese Regelung so nicht. Hier dürfen Angehörige frei entscheiden, an welchem Ort die Asche ihrer Verstorbenen aufbewahrt werden soll. Sobald die Asche allerdings nach Deutschland gebracht wird, muss Sie bestattet werden.
Es ist eine sehr persönliche Entscheidung, wie und wo ein Mensch bestattet werden möchte. Das Gespräch mit den engsten Angehörigen ist sicherlich sehr wichtig, um auch deren Bedürfnisse zu achten, zum Beispiel beim Besuch und der Pflege der Grabstätte. Ich stehe Ihnen gerne beratend zur Seite, wenn Sie diese Fragen klären und ausführlich besprechen wollen. Gerne informiere ich Sie über die verschiedenen Grabarten und die Möglichkeiten auf den hiesigen Friedhöfen.