Ein Testament zu verfassen ist längst nicht nur wohlhabenden Menschen vorbehalten. Die gesetzlich vorgeschriebene Erbfolge muss nicht immer den eigenen Vorstellungen entsprechen und begünstigt von Fall zu Fall Verwandte, die man selbst nicht an erster Stelle hat. Ein Testament ist dann ratsam, wenn man darauf Einfluss nehmen möchte. Aber auch um persönliche Hinterlassenschaften verbindlich festzulegen, bietet sich ein Testament an. Hier können bestimmte Anweisungen und Wünsche für die Hinterbliebenen festgehalten werden.
Bei einem größeren Vermögen oder Immobilien hilft ein Testament, Unklarheiten vorzubeugen. Abgesehen vom gesetzlichen Pflichtteil (siehe „Erbrecht“) legt es in einem Sterbefall verbindlich die Verteilung des Erbes fest.
Ein Testament muss handschriftlich verfasst und mit Wohnort, Datum und Ihrem vollen Namen unterschrieben werden.
Wenn ein Testament gemacht wurde, hilft dies, Fragen und Ungewissheiten über die Vermögensverhältnisse auszuräumen. Für die Angehörigen bedeutet das oft eine Entlastung, da sie sich in einem Trauerfall nicht zusätzlich mit finanziellen Dingen auseinandersetzen müssen.
Für nähere und aktuelle Informationen empfehle ich Ihnen gerne Fachleute.
Itzehoe , den 16.05.2011
Mein letzter Wille
Ich, Gustav Ernst, geboren am 20.11.1947, derzeit wohnhaft Große Bleiche 23 in Itzehoe, bestimme als meinen letzten Willen das Folgende:
Mein gesamtes Vermögen soll mein Enkel Rudolf erben. Mein Haus in Wangen im Allgäu soll jedoch meine Tochter Susanne bekommen.
Unterschrift (am besten mit vollem Namen)