Wie lange das Leben uns körperliche und geistige Gesundheit schenken wird, kann niemand voraussehen. Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung und tritt bei einem Unfall oder einer schweren Krankheit in Kraft. Darin legen Sie fest, wie Sie in einem solchen Fall medizinisch versorgt werden wollen. Ohne eine Patientenverfügung werden Sie automatisch in die lebenserhaltenden Maßnahmen einbezogen. Ob oder wie lange Sie dies wünschen bzw. wann Sie eine lebensverlängernde Maßnahme ausschließen möchten, halten Sie in der Patientenverfügung fest. Dies müssen Sie schriftlich tun. Ein formloses Schreiben genügt. Das Schreiben muss Ihre Unterschrift und ein Datum tragen. Es ist günstig, das Schreiben regelmäßig neu zu unterschreiben und entsprechend zu datieren. Hinterlegen Sie das Schreiben an zentraler, leicht auffindbarer Stelle in Ihrer Wohnung. Am besten beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die im entscheidenden Moment dafür sorgt, dass Ihre Wünsche auch in Kraft treten.
Eine Patientenverfügung hat viele Vor- und Nachteile. Die Hintergründe und Einzelheiten können wir gerne persönlich miteinander besprechen.
Staatliche Information:
Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Online-Broschüre mit wertvolle Hinweisen zum Download an, um Ihre Patientenverfügung schriftlich zu fixieren.
www.bmj.de/Ratgeber/Patientenverfuegung_oe.html
Kirchliche Information:
Die Deutsche Bischofskonferenz bietet mit der Christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema.